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Dienstag, 02. März 2010

Vorratsdatenspeicherung gekippt (?)
Von karel74derblog, 16:37

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute ein Grundsatzurteil zur Vorratsdatenspeicherung bekannt gegegeben. Das Gesetz verstößt gegen Artikel 10 Abs.1 des Grundgesetzes und sei somit "nichtig". Alle jetzt gespeicherten Daten müssten "sofort vernichtet" werden. Bisher verpflichtet das Gesetz Telekommunikationsunternehmen, Informationen zu Kommunikation per Festnetz, Fax, Handy und Internet sechs Monate lang zu speichern. Die Anbieter sollen protokollieren, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, seit 2009 auch, wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails versandt hat. Schauen wir uns Artikel 10 des Grundgesetzes einmal genauer an:

"Artikel 10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich."

Soweit, so gut. Und jetzt kommt schon das erste große ABER: Nach einer dpa-Meldung (über cio.de) will Innenminister de Maiziere (CDU) an der Vorratsdatenspeicherung festhalten, da das Bundesverfassungsgericht die entsprechende EU-Richtlinie nicht beanstandet habe. Er forderte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf, die entsprechende EU-Richtlinie zügig in deutsches Recht umzusetzen. Das dürfte für neuen Zoff im Tigerenten-Club sorgen, denn Frau Leutheusser-Schnarrenberger hatte als Privatperson gegen dieses Gesetz geklagt, das noch von der schwarzroten Koalition beschlossen wurde. Leutheusser-Schnarrenberger (ich hasse diesen langen Namen...) jubelte im inforadio vom rbb von "einem großen Sieg der Demokratie".

Interessant ist an dieser Stelle auch der zweite Absatz des Artikel 10, den ich auch mal zu bedenken gebe:

"(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt."

 

 

Wir bleiben dran. Vorwärts, und nicht(s) vergessen!

mehr dazu: cio.de, Spon.de, turi2.de, youtube.com

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